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Hintergrundinformationen

Tarifordnung

Seit dem 01.01.2012 gelten die Tarifbestimmungen von Stadtmobil Stuttgart.


Zum Seitenanfang Mitgliedsbeitrag

Wir erheben seit dem Jahr 2014 keinen Mitgliedsbeitrag mehr, der Verein ist inzwischen aufgelöst.
 


Zum Seitenanfang Tarife

Ab dem 01.01.2012 gilt die jeweilige Tarifordnung von Stadtmobil Stuttgart.
In den Nutzungsgebühren sind alle Fahrzeugkosten enthalten (inkl. Treibstoff)!


Zum Seitenanfang Sonstige Gebühren

Selbst zu tragen sind in Höhe der tatsächlichen Kosten:
Parkgebühren, Verwarnungs- und Bußgelder usw.
Kosten durch Verlust vereinseigener Gegenstände (z. B. Schlüssel, Identifikationskarte, Wagenpapiere, Fahrtenbuch)

Kommt eine nachfolgende Buchung aufgrund einer selbst verschuldeten verspäteten Rückgabe nicht zustande, ist eine Vertragsstrafe nach der gültigen Tarifordnung zu zahlen.


Zum Seitenanfang Versicherungen

Die Gemeinschaftsautos besitzen eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Verursacht ein Nutzer einen Kaskoschaden, so muss der Nutzer die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung laut Tarifordnung übernehmen.
Die Selbstbeteiligung fällt auch dann an, wenn der entstandene Schaden nicht über die Versicherung abgerechnet wird.


Zum Seitenanfang webmaster, 28. August 2017